Informationen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigenpflichtige Seuche mit seuchenhaften Verlauf. Im September wurde die ASP erstmalig in Deutschland, an einem Wildschwein-Kadaver im brandenburgischen Spree-Neiße-Kreis, nachgewiesen.
Besonders Jägerinnen und Jäger sind nun gefordert und werden zur besonderen Aufmerksamkeit aufgerufen. Fallwild sollte dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Darüber hinaus empfiehlt das Veterinäramt Stendal sowie das Landesamt für Verbraucherschutz auch die Geokoordinaten des Fundortes zu melden. Neben der Meldung im Untersuchungsantrag wird hierfür auch das sogenannten Tierfund-Kataster (www.tierfund-kataster.de) empfohlen. Tote Wildschweine, die über die App des Tierfund-Katasters gemeldet werden, erreichen direkt das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) und gehen von dort an das zuständige Veterinäramt.
Wann sollen Proben genommen werden?
In folgenden Fällen muss laut Landesamt für Verbraucherschutz eine Untersuchung auf ASP veranlasst werden:
- Auffinden toter Wildschweine (Fallwild)
- Unfallwild
- Jedes erlegte Wildschwein
Folgende Proben sollen genommen werden:
- Tupfer von Blut oder bluthaltiger Flüssigkeit oder Blutprobe.
- Zusätzlich ist die Einsendung von Organen (insbesondere Milz) möglich.
- Bei stark verwesten Tieren ist die Einsendung eines großen Röhrenknochens oder des Brustbeins möglich.
Für jede eingereichte Probe der oben genannten Fälle, wird eine Prämie gezahlt.
Das zuständige Untersuchungslabor für eine Untersuchung zum Ausschluss der ASP ist das Landesamt für Verbraucherschutz, Fachbereich 4, Veterinärmedizin, Haferbreiter Weg 132-135 in 39576 Stendal.
Weitere Informationen der ASP für Jägerinnen und Jäger auf den Seiten des Landesamt für Verbraucherschutz: Infoblatt des Landesamtes für Verbraucherschutz
Das Landesamt für Verbraucherschutz weist auf bestimmte Hygieneregeln für die Schwarzwildjagd hin: Mehr Informationen im Flyer Hygieneregeln